Allgemeine Geschäftsbedingungen RemoStack
Bedingungen für die Nutzung der Anwendung RemoStack sowie für Entwicklung und Betrieb Ihrer Anwendung.RemoStack ist ein Produkt der uRemoTech GmbH & Co. KG (nachfolgend: uRemoTech). Stand: 30.08.2026
Diese Bedingungen bestehen aus drei Teilen. Teil A regelt die Nutzung der Anwendung RemoStack, in der der Kunde sein Vorhaben beschreibt. Teil B regelt Entwicklung und Betrieb der für den Kunden erstellten Software. Teil C gilt für beide Teile.
Teil A. Nutzung der Anwendung RemoStack
§ 1 Geltungsbereich, B2B, Einbeziehung
RemoStack richtet sich ausschließlich an Unternehmer (§ 14 BGB); Verbraucher sind ausgeschlossen. Abweichende AGB des Kunden gelten nur bei Textform-Zustimmung. Es gilt die im Registrierungsprozess/Account verlinkte AGB-Fassung mit Versionsstand; uRemoTech archiviert frühere Fassungen. Diese Bedingungen gelten für alle Verträge über RemoStack zwischen uRemoTech und dem Kunden, also auch für Aufträge über Entwicklung und Betrieb nach Teil B, die der Kunde im Anschluss an die Nutzung der Anwendung erteilt. Mit ihnen gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag nach § 21 sowie die Datenschutzerklärung.
§ 2 Vertragsschluss, Konto
(1) Ein Vertrag über die Nutzung der Anwendung kommt durch die Registrierung zustande. Die Nutzung der Anwendung ist unentgeltlich.
(2) Der Kunde macht bei der Registrierung zutreffende Angaben zu Unternehmen und Ansprechpartner und hält sie aktuell.
(3) Der Kunde verwaltet sein Konto und die Zugänge seiner Nutzer eigenverantwortlich und stellt sicher, dass nur berechtigte Personen Zugriff erhalten.
§ 3 Leistungen der Anwendung
(1) In der Anwendung erfasst der Kunde die fachlichen Anforderungen an sein Vorhaben. RemoStack stellt dazu Rückfragen, bewertet die einzelnen Features nach Größe, weist je Feature eine Kostenspanne sowie eine Vorschau der späteren Oberfläche aus und stellt Beschreibung sowie Vorschau als Download bereit.
(2) Für die Rückfragen, die Bewertung und die Vorschau setzt uRemoTech KI-Dienste ein. Diese arbeiten als Unterauftragsverarbeiter gemäß § 21.
(3) Die Vorschau zeigt beispielhaft, wie die spätere Oberfläche aussehen kann; ein bestimmtes Erscheinungsbild der erstellten Anwendung ergibt sich daraus nicht.
(4) uRemoTech darf den Funktionsumfang der Anwendung anpassen und erweitern. Funktionen im Beta- oder Vorschaustadium können fehlerhaft sein sowie jederzeit geändert oder abgeschaltet werden.
§ 4 Preisrahmen ohne Bindungswirkung
Die in der Anwendung ausgewiesenen Preisspannen sind eine Orientierung auf Grundlage der erfassten Beschreibung und stellen kein Angebot dar. Ein verbindliches Angebot erstellt uRemoTech nach § 9. Die Übergabe der Beschreibung an uRemoTech ist unverbindlich; ein Auftrag entsteht erst mit der Annahme eines Angebots.
§ 5 Inhalte des Kunden, Ergebnisse aus der Anwendung
(1) Der Kunde behält die Rechte an den von ihm eingegebenen Inhalten und räumt uRemoTech für die Laufzeit die zur Vertragserfüllung erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(2) Die in der Anwendung erzeugte Beschreibung des Vorhabens samt Vorschau darf der Kunde frei verwenden, auch bei anschließendem Verzicht auf eine Beauftragung von uRemoTech.
(3) Der Kunde garantiert die Rechtmäßigkeit seiner Inhalte und stellt uRemoTech bei Drittansprüchen aus rechtswidriger Nutzung frei.
§ 6 Nutzungsbeschränkungen
Untersagt sind u. a. Umgehung von Sicherheitsmechanismen, nicht autorisierte Last-/Pen-Tests, Scraping/Massendownloads, rechtswidrige Inhalte sowie Reverse Engineering außerhalb zwingenden Rechts.
§ 7 Verfügbarkeit der Anwendung
uRemoTech stellt die Anwendung ohne zugesicherte Verfügbarkeitswerte bereit (keine SLAs). Der Kunde hält von seinen Inhalten eine eigene Sicherungskopie vor; die Download-Funktion der Anwendung steht ihm dafür zur Verfügung.
§ 8 Laufzeit, Kündigung, Löschung
Der Vertrag über die Nutzung der Anwendung läuft auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien jederzeit in Textform gekündigt werden. Nach Beendigung löscht uRemoTech die Konto- und Projektdaten innerhalb von 60 Tagen, soweit weder Aufbewahrungspflichten noch ein laufender Vertrag nach Teil B entgegenstehen; Sicherungen werden turnusmäßig überschrieben.
Teil B. Entwicklung und Betrieb
§ 9 Angebot, Vertragsschluss, Leistungsumfang
(1) Auf Grundlage der übergebenen Beschreibung und eines gemeinsamen Gesprächs erstellt uRemoTech ein Angebot, bei hinreichend bestimmtem Umfang zum Festpreis.
(2) Der Vertrag kommt mit der Annahme des Angebots in Textform zustande.
(3) Maßgeblich für den Leistungsumfang ist die dem Angebot beigefügte Leistungsbeschreibung. Sie geht aus der in der Anwendung erfassten und im Gespräch geschärften Beschreibung hervor.
§ 10 Entwicklung, Technologie, KI-Einsatz
(1) uRemoTech erstellt für den Kunden eine Webanwendung nach der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Es handelt sich um einen Werkvertrag.
(2) Die technische Umsetzung liegt bei uRemoTech, insbesondere Architektur, Programmiersprachen, Bibliotheken und Betriebsumgebung. Die Anwendung entsteht auf dem von uRemoTech festgelegten Technologiestack.
(3) uRemoTech setzt bei der Umsetzung KI-gestützte Werkzeuge ein. Die fachliche Prüfung des Ergebnisses und die Verantwortung dafür verbleiben bei uRemoTech.
(4) uRemoTech darf Unterauftragnehmer als Erfüllungsgehilfen einsetzen.
(5) Die Anwendung wird für aktuelle Browserversionen erstellt und ist auf mobilen Geräten im Browser nutzbar. Native Anwendungen für iOS oder Android sind gesondert zu vereinbaren.
§ 11 Mitwirkung des Kunden
Der Kunde benennt einen Ansprechpartner mit Entscheidungsbefugnis, beantwortet Rückfragen innerhalb angemessener Frist, stellt erforderliche Zugänge, Daten und Inhalte bereit und wirkt bei Tests sowie Abnahme mit. Verzögerungen aus dem Bereich des Kunden verschieben vereinbarte Termine entsprechend; hierdurch entstehender Mehraufwand wird nach Aufwand berechnet.
§ 12 Änderungen des Leistungsumfangs
Änderungs- und Erweiterungswünsche nach Vertragsschluss bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform. uRemoTech weist die Auswirkungen auf Vergütung und Termine vorab aus.
§ 13 Termine, Abnahme
(1) Termine sind verbindlich, soweit sie im Angebot ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
(2) Nach Fertigstellung stellt uRemoTech die Anwendung zur Abnahme bereit. Der Kunde prüft sie innerhalb von zehn Werktagen und erklärt die Abnahme in Textform. Als abgenommen gilt die Anwendung, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist wesentliche Mängel unbeanstandet lässt oder wenn er die Anwendung produktiv einsetzt.
(3) Unwesentliche Mängel stehen der Abnahme nicht entgegen; sie werden im Rahmen der Mängelansprüche beseitigt.
(4) Bei abschnittsweiser Umsetzung erfolgt die Abnahme je Abschnitt.
§ 14 Rechte an der erstellten Software
(1) Mit vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung erhält der Kunde an der für ihn erstellten Software ein zeitlich, räumlich sowie inhaltlich unbeschränktes und übertragbares Nutzungsrecht. Er darf die Software ändern, weiterentwickeln und in einer Umgebung seiner Wahl betreiben.
(2) Der Quelltext der erstellten Software wird dem Kunden nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung in einem gängigen Format bereitgestellt.
(3) Die Rechte an den projektübergreifend verwendeten Bestandteilen des technischen Fundaments, insbesondere an Bibliotheken, Vorlagen und Betriebswerkzeugen von uRemoTech, verbleiben bei uRemoTech. Der Kunde erhält daran ein einfaches, unbefristetes Nutzungsrecht, soweit es für Betrieb und Weiterentwicklung der erstellten Software erforderlich ist.
(4) Für enthaltene Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen. uRemoTech weist sie auf Anfrage aus.
§ 15 Vergütung, Zahlung
(1) Die Vergütung für die Umsetzung ergibt sich aus dem Angebot. Hinzu kommen die einmalige Einrichtung sowie, soweit der Betrieb bei uRemoTech vereinbart ist, das monatliche Entgelt nach § 17.
(2) Alle Preise verstehen sich zzgl. USt. Bei grenzüberschreitenden B2B-Leistungen kann das Reverse-Charge-Verfahren gelten.
(3) uRemoTech rechnet die Vergütung für die Umsetzung in Raten ab: 30 % mit der Auftragserteilung, 40 % mit der Bereitstellung des im Angebot bezeichneten Zwischenstands auf einer Testumgebung sowie 30 % mit der Abnahme. Benennt das Angebot allein den fertigen Stand, rechnet uRemoTech 30 % mit der Auftragserteilung und 70 % mit der Abnahme ab. Abweichende Zahlungszeitpunkte kann das Angebot vorsehen.
(4) Die Bereitstellung des Zwischenstands zeigt uRemoTech in Textform an. Sie berechtigt zur Abrechnung der Rate und lässt die Abnahme nach § 13 unberührt.
(5) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug fällig.
(6) Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs rechnet uRemoTech nach Aufwand zum jeweils gültigen Tagessatz ab.
(7) Kündigt der Kunde den Auftrag zur Umsetzung frei nach § 648 BGB, rechnet uRemoTech die bis dahin erbrachten Leistungen sowie 10 % der auf den verbleibenden Teil entfallenden Vergütung ab. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass uRemoTech infolge der Kündigung mehr erspart oder anderweitig erworben hat. Die Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien erhalten.
§ 16 Mängelansprüche
(1) uRemoTech beseitigt Mängel der erstellten Software durch Nacherfüllung. Ein Mangel liegt vor, soweit die Software von der vereinbarten Leistungsbeschreibung abweicht.
(2) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt zwölf Monate ab Abnahme. Bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels, grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Fristen.
(3) Beruht ein Mangel auf Änderungen, die der Kunde oder ein Dritter an der Software vorgenommen hat, oder auf einem Betrieb außerhalb der von uRemoTech vorgesehenen Umgebung, entfallen die Mängelansprüche insoweit. Die Beseitigung solcher Störungen erbringt uRemoTech nach Aufwand.
§ 17 Betrieb der Anwendung
(1) Soweit vereinbart, betreibt uRemoTech die erstellte Anwendung auf eigener Plattform. Enthalten sind der Betrieb im Cluster, die Datenbank, regelmäßige Sicherungen, Überwachung und Alarmierung, Sicherheitsaktualisierungen der Plattform, Zertifikate sowie die Reaktion auf Betriebsstörungen zu den Geschäftszeiten von uRemoTech.
(2) Gesondert zu vereinbaren und nach Aufwand zu vergüten sind insbesondere die Reaktion außerhalb der Geschäftszeiten, Änderungen an der Anwendung sowie Aktualisierungen von Bibliotheken der Anwendung, sobald diese Anpassungen am Quelltext erfordern.
(3) Das monatliche Entgelt ergibt sich aus dem Angebot und wird monatlich im Voraus abgerechnet. uRemoTech kann es mit einer Ankündigungsfrist von 30 Tagen für künftige Abrechnungszeiträume anpassen.
(4) Der Betrieb beginnt mit der Bereitstellung und läuft auf unbestimmte Zeit. Beide Parteien können ihn mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende in Textform kündigen.
(5) Erfordert die Anwendung dauerhaft überdurchschnittliche Ressourcen, etwa durch hohe Nutzungszahlen oder große Datenmengen, vereinbaren die Parteien das Entgelt hierfür gesondert.
§ 18 Verfügbarkeit im Betrieb, Wartung
uRemoTech betreibt die Anwendung ohne zugesicherte Verfügbarkeitswerte (keine SLAs). Aktualisierungen werden vor dem Einsatz fachmäßig geprüft und i. d. R. unterbrechungsfrei eingespielt (Rolling Updates); unvermeidbare Unterbrechungen kündigt uRemoTech mit angemessener Vorlaufzeit an.
§ 19 Datenstandort
Der Betrieb erfolgt in einem Rechenzentrum in Deutschland. Weitergehende Anforderungen an den Ort der Verarbeitung, etwa die vollständige Verarbeitung innerhalb der Europäischen Union, ergeben sich aus dem Angebot.
§ 20 Beendigung des Betriebs, Übernahme
(1) Zum Ende des Betriebs stellt uRemoTech dem Kunden einen Export der Anwendungsdaten in einem gängigen Format sowie den aktuellen Quelltext bereit.
(2) Unterstützung bei der Übernahme in eine Umgebung des Kunden oder eines Dritten erbringt uRemoTech nach Aufwand.
(3) Nach Beendigung löscht uRemoTech die kundenbezogenen Daten innerhalb von 60 Tagen, soweit keine Aufbewahrungspflichten entgegenstehen; Sicherungen werden turnusmäßig überschrieben.
Teil C. Gemeinsame Bestimmungen
§ 21 Datenschutz, AVV, KI, Unterauftragsverarbeiter
Es gelten der Auftragsverarbeitungsvertrag (Art. 28 DSGVO) und die Datenschutzerklärung. uRemoTech nutzt Kundeninhalte nicht zum Training von KI-Modellen. Der Einsatz externer KI- und Cloud-Dienste erfolgt ausschließlich als (Unter-)Auftragsverarbeitung; Drittlandübermittlungen finden ausschließlich mit geeigneten Garantien statt (insb. Standardvertragsklauseln (SCC) der EU-Kommission). Die eingesetzten Unterauftragsverarbeiter weist der AVV aus.
§ 22 Vertraulichkeit
Nicht-öffentliche Informationen beider Parteien sind vertraulich zu behandeln; gesetzliche und behördliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt. Die Verpflichtung gilt über das Vertragsende hinaus für drei Jahre fort.
§ 23 Haftung
Vorsatz/grobe Fahrlässigkeit: unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit Haftung nur für Kardinalpflichten, beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden; mittelbare Schäden und entgangener Gewinn sind ausgeschlossen. Unberührt bleiben die Produkthaftung sowie Leben/Körper/Gesundheit; die Beschränkungen gelten auch zugunsten der Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
Für die unentgeltliche Nutzung der Anwendung nach Teil A haftet uRemoTech nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
§ 24 Höhere Gewalt
Keine Haftung für Leistungsstörungen infolge höherer Gewalt (u. a. großflächige Netzausfälle, Naturereignisse, Hackerangriffe, Krieg, behördliche Anordnungen), sofern die betroffene Partei die andere unverzüglich informiert und zumutbare Maßnahmen ergreift.
§ 25 Referenznennung
uRemoTech darf Name und Logo des Kunden während der Vertragsdauer als Referenz nutzen; Widerspruch aus wichtigem Grund in Textform möglich.
§ 26 Drittservices/Integrationen
Für Leistungen Dritter (z. B. Zahlungsdienste, E-Mail-Gateways, angebundene Fremdsysteme) gelten deren Bedingungen; uRemoTech haftet nicht für deren Verfügbarkeit und Funktion.
§ 27 Zugangsdaten & Account-Sicherheit
Der Kunde schützt Zugangsdaten, nutzt geeignete Authentisierung und informiert uRemoTech bei Verdacht auf Missbrauch unverzüglich.
§ 28 Anonymisierte/aggregierte Nutzungsdaten
uRemoTech darf anonymisierte und aggregierte Nutzungsdaten zur Verbesserung, Analyse und Sicherheit verarbeiten; ein Rückschluss auf Personen oder Geschäftsgeheimnisse ist ausgeschlossen.
§ 29 Aufrechnung/Zurückbehaltung
Aufrechnung und Zurückbehaltung sind nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen zulässig.
§ 30 Mitteilungen
Rechtserhebliche Erklärungen können per E-Mail oder im Account/In-App erfolgen.
§ 31 Kein Widerrufsrecht (B2B)
Verbraucherwiderrufsrechte finden keine Anwendung.
§ 32 Schlussbestimmungen
Textform genügt (einschließlich eIDAS-konformer elektronischer Signaturen) für Erklärungen, soweit gesetzlich zulässig. Auf diesen Vertrag ist deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts anwendbar. Ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der uRemoTech GmbH & Co. KG. Rangfolge: Im Falle von Widersprüchen zwischen verschiedenen Dokumenten gilt die folgende Rangfolge: (1) Angebot/Bestellformular, (2) AVV, (3) diese AGB, (4) Leistungsbeschreibung/Policies. Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt; anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
§ 33 Änderungen dieser AGB
uRemoTech kann diese AGB aus triftigem Grund (z. B. Recht, Datenschutz/Sicherheit, Technik, zumutbare Leistungsanpassungen) mit Wirkung für die Zukunft ändern. Für einen bereits erteilten Auftrag nach Teil B gilt die bei Vertragsschluss vereinbarte Fassung fort. Änderungen kündigt uRemoTech mit 30 Tagen Vorlauf in der Anwendung oder per E-Mail an. Der Kunde kann der Änderung bis zum Wirksamwerden widersprechen. Ohne Widerspruch gelten die Änderungen als genehmigt. Bei Widerspruch läuft der Vertrag bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums weiter; uRemoTech kann den Vertrag zum Änderungszeitpunkt kündigen. Wesentliche nachteilige Änderungen oder neue Entgeltpflichten erfordern die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.